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Wissen · Fördermittel

Förderprogramme Digitalisierung 2026: Übersicht für KMU.

Welche staatlichen Programme passen zu KI-Projekten im Mittelstand in Baden-Württemberg? Zuschüsse für Beratung und Weiterbildung, Förderkredite von L-Bank und KfW, die Forschungszulage, und welche Programme ausgelaufen oder pausiert sind.

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Kurz gesagt

Förderprogramme für Digitalisierung und KI, die KMU in Baden-Württemberg 2026 nutzen können: BAFA-Beratungsförderung (Anträge bis 31.12.2026), INQA-Coaching, Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit, ESF-Plus-Fachkurse, Innovationsgutscheine BW, Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank, ERP-Förderkredite der KfW und Forschungszulage. Das ZIM nimmt seit 7. Juli 2026 vorübergehend keine Anträge an. go-digital, Digital Jetzt und Digitalisierungsprämie Plus sind ausgelaufen.

Prüfhinweis

Geprüft am 29.10.2026 anhand der Primärquellen. Förderbedingungen ändern sich; verbindlich ist allein die Auskunft des Fördergebers.

Zuschüsse

Beratung und Coaching für den Einstieg

Läuft · Anträge bis 31.12.2026

BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Zuschuss für externe Einzelberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Förderfähig sind höchstens 3.500 Euro Beratungskosten (netto). In den alten Bundesländern, also auch in Baden-Württemberg, beträgt der Zuschuss 50 %, höchstens 1.750 Euro. Bis zu fünf Beratungen je Unternehmen, höchstens zwei pro Jahr. Die Beratung darf erst nach Erhalt des Informationsschreibens beginnen; schon die Vertragsunterzeichnung gilt als Beginn. Beratungen, die auf den Erwerb bestimmter Waren oder Dienstleistungen zielen, sind ausgeschlossen. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026.

  • Antragsberechtigt: KMU nach EU-Definition; Unternehmen jünger als ein Jahr nach vorherigem Informationsgespräch
  • Passt für: KI-Beratung (Strategie, Prozessanalyse vor der KI-Einführung). ProzessX ist beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet.
  • Quelle: BAFA, Förderrichtlinie vom 14.12.2022 in der Fassung vom 12.12.2024; Programmseite Stand 30.04.2026
Läuft · Neue Richtlinie vom 12.06.2026

INQA-Coaching

Gefördertes Coaching für KMU zu Themen wie Digitalisierung gestalten, Arbeitsprozesse effizienter machen und Fachkräfte sichern, mit Beteiligung der Beschäftigten. Zuschuss 80 % für bis zu 12 Coaching-Tage innerhalb von höchstens 7 Monaten, Höchstsatz 1.200 Euro netto je Beratertag. Der Einstieg läuft über eine INQA-Beratungsstelle, die einen Scheck ausstellt; das Coaching übernehmen autorisierte INQA-Coaches.

  • Antragsberechtigt: KMU mit weniger als 250 Beschäftigten, Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro, Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Passt für: Begleitung der KI-Einführung in Arbeitsprozesse.
  • Quelle: BMAS, Richtlinie INQA-Coaching vom 12.06.2026 (BAnz AT 22.06.2026 B2), Förderdatenbank des Bundes, abgerufen 29.10.2026
Zuschüsse

Weiterbildung für Ihre Beschäftigten

Läuft · Gesetzliche Leistung

Weiterbildungsförderung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz, § 82 SGB III)

Die Agentur für Arbeit kann Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernehmen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zahlen. Lehrgangskosten: Betriebe unter 50 Beschäftigten in der Regel ohne Arbeitgeberanteil, 50 bis unter 500 Beschäftigte mit 50 % Arbeitgeberanteil, ab 500 Beschäftigten mit 75 %. Entgeltzuschuss: bis 75 % (unter 50 Beschäftigte), 50 % (50 bis unter 500), 25 % (ab 500). Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag verbessern sich die Sätze um fünf Prozentpunkte. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, Träger und Maßnahme müssen zugelassen sein, und sie muss über eine kurze arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen. Schulungen zu betriebsspezifischer Software sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

  • Antragsberechtigt: Arbeitgeber für ihre Beschäftigten, auch als Sammelantrag für mehrere Beschäftigte
  • Passt für: längere KI-Weiterbildungen.
  • Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Förderung von Weiterbildung; § 82 SGB III (gesetze-im-internet.de), abgerufen 29.10.2026
Läuft · Neue Sätze ab 01.09.2026

ESF Plus Baden-Württemberg: Fachkurse

Zuschuss zu überbetrieblichen Weiterbildungskursen der beruflichen Anpassungsfortbildung, ausdrücklich auch mit Blick auf die Digitalisierung. Für Kursbeginne ab 1. September 2026 beträgt der Zuschuss 45 % der Kursgebühr; er wird direkt von der Teilnahmegebühr abgezogen. Förderfähig sind Kurse mit 8 bis 160 Unterrichtseinheiten, abgeschlossen innerhalb von sechs Monaten. Nicht förderfähig sind einzelbetriebliche Kurse und Schulungen zu eigenen Produkten des Anbieters.

  • Antragsberechtigt: Weiterbildungsträger, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind; gefördert werden Erwerbstätige, vor allem aus KMU
  • Passt für: offene KI-Weiterbildungen mit Teilnehmenden aus mehreren Unternehmen.
  • Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg, Merkblatt Förderprogramm Fachkurse, Stand April 2026
Innovation und Entwicklung

Zuschuss und Steuerförderung für eigene KI-Entwicklungen

Läuft · Merkblatt vom 20.07.2026

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg (L-Bank)

Zuschuss für den Einkauf externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bei Produkt-, Dienstleistungs- und Verfahrensinnovationen. Innovationsgutschein BW: höchstens 7.500 Euro bei 50 %. Innovationsgutschein Hightech BW (Unternehmen älter als fünf Jahre): höchstens 20.000 Euro bei 50 %. Ein Gutschein pro Kalenderjahr. Auftragsentwicklungen werden nicht gefördert, geförderte Prototypen dürfen nicht kommerziell verwertet werden. Anbieter mit Schwerpunkt Unternehmensberatung (über 50 % des Umsatzes) werden nicht anerkannt. Zusätzlich gibt es die Variante „Mittelstand trifft Start-ups“.

  • Antragsberechtigt: KMU der gewerblichen Wirtschaft oder Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, bis 100 Beschäftigte (VZÄ), Vorjahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 20 Mio. Euro
  • Passt für: KI-Entwicklungsvorhaben mit einer externen FuE-Einrichtung; nicht für reine KI-Beratung
  • Quelle: L-Bank / Land Baden-Württemberg, Merkblatt Innovationsgutscheine vom 20.07.2026
Läuft · Rechtsanspruch

Forschungszulage (FZulG)

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, unabhängig von Fördertöpfen. Die Zulage beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage; KMU können eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte beantragen. Für Aufwendungen nach dem 31.12.2025 liegt die Bemessungsgrundlage bei höchstens 12 Mio. Euro pro Jahr. Für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben, gibt es eine Gemeinkostenpauschale von 20 %. Eigenleistungen werden mit 100 Euro je Stunde angesetzt, höchstens 40 Stunden pro Woche. Zuerst bescheinigt die BSFZ das Vorhaben, danach wird die Zulage beim Finanzamt beantragt.

  • Antragsberechtigt: Unternehmen jeder Größe, Rechtsform und Branche mit einem FuE-Vorhaben nach FZulG
  • Passt für: KI-Entwicklungen mit echtem Forschungs- und Entwicklungscharakter; die Einführung marktüblicher KI-Software ist in der Regel kein FuE-Vorhaben
  • Quelle: Forschungszulagengesetz §§ 3 und 4 (gesetze-im-internet.de) und Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), abgerufen 29.10.2026
Förderkredite

Darlehen mit Zuschuss für Umsetzung und Rollout

Läuft · seit 01.07.2025

L-Bank: Digitalisierungsfinanzierung

Zinsgünstiges Darlehen in drei Förderstufen: Basis (IT-Infrastruktur), LevelUp (Vernetzung und Schnittstellen, IT-Sicherheit, Weiterbildung) und HighEnd (große LevelUp-Projekte sowie Big-Data- und KI-Anwendungen inklusive Weiterbildung). Darlehen von 10.000 Euro bis 5 Mio. Euro, für größere Unternehmen bis 25 Mio. Euro. Tilgungszuschuss für KMU: entweder 5 % als Digitalisierungsprämie des Landes (Vorhaben von 25.000 bis 250.000 Euro, Stufe 2 oder 3, nur einmalig) oder 1 % (Stufe 3a) bzw. 2 % (Stufe 3b, z. B. KI) der L-Bank. In Stufe 2 und 3 ist zusätzlich ein ERP-Förderzuschuss der KfW möglich.

  • Antragsberechtigt: Freiberufler und gewerbliche Unternehmen mit Standort in Baden-Württemberg; KMU sowie größere Unternehmen bis 500 Mio. Euro Umsatz; Antrag über die Hausbank. Wer früher die Digitalisierungsprämie (Plus) erhalten hat, bekommt keine Landesprämie
  • Passt für: KI-Automatisierung und KI-Anwendungen inklusive begleitender Weiterbildung
  • Quelle: L-Bank, Programmseite Digitalisierungsfinanzierung (Konditionen Stand 01.07.2025) und Konditionenübersicht Stand 22.10.2026
Läuft · seit 01.07.2025

KfW: ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)

Darlehen für Digitalisierungsvorhaben, Investitionen und Betriebsmittel. Stufe 1 (Basis) bis 7,5 Mio. Euro, nur nach KfW-Digitalisierungs-Check, ohne Zuschuss. Stufe 2 (LevelUp, u. a. digitale Transformation, IT-Sicherheit, Mitarbeiterschulung) und Stufe 3 (HighEnd, u. a. KI) bis 25 Mio. Euro. Zuschuss auf den ausgezahlten Betrag: 3 % in Stufe 2, 5 % in Stufe 3, höchstens 200.000 Euro. Variante 512 mit 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbank (ab zwei Jahresabschlüssen).

  • Antragsberechtigt: Freiberufler, KMU und größere Mittelständler bis 500 Mio. Euro Gruppenumsatz; Antrag vor Projektbeginn über die Hausbank
  • Passt für: KI-Automatisierung, Softwareprojekte und Weiterbildung im Rahmen eines Digitalisierungsvorhabens
  • Quelle: KfW, Produktseite ERP-Förderkredit Digitalisierung, abgerufen 29.10.2026 (ohne Stand-Datum)
Läuft · seit 01.07.2025

KfW: ERP-Förderkredit Innovation (513, 514)

Darlehen für Innovationsvorhaben in drei Stufen, Stufe 3 u. a. für KI-bezogene Projekte. Stufe 1 bis 7,5 Mio. Euro, Stufe 2 und 3 bis 25 Mio. Euro. Zuschuss 3 % (Stufe 2) bzw. 5 % (Stufe 3), höchstens 200.000 Euro. Variante 514 mit 50 % Haftungsfreistellung.

  • Antragsberechtigt: innovative Unternehmen bis 500 Mio. Euro Umsatz, die eines der KfW-Kriterien erfüllen (z. B. FuE-Aufwand von mindestens 10 % der Betriebskosten oder Innovationsförderung in den letzten drei Jahren)
  • Passt für: eigene KI-Entwicklungen und deren Umsetzung
  • Quelle: KfW, Produktseite ERP-Förderkredit Innovation, abgerufen 29.10.2026 (ohne Stand-Datum)
Pausiert oder ohne offenen Aufruf

Aktuell keine Antragstellung oder nur Beratung

Antragsstopp seit 07.07.2026

ZIM: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Seit dem 7. Juli 2026, 12 Uhr, werden vorübergehend keine Zuschussanträge angenommen, auch keine Projektskizzen. Grund ist laut Projektträger die stark gestiegene Nachfrage bei begrenzten Haushaltsmitteln. Bereits bewilligte Projekte sind nicht betroffen.

  • Passt für: KI-Entwicklungsprojekte, sobald wieder Anträge möglich sind
  • Quelle: AiF Projekt GmbH (Projektträger ZIM), Meldung vom 07.07.2026
Kein offener Aufruf

Invest BW: Innovation

Das Land fördert Innovationsvorhaben über einzelne Förderaufrufe. Der letzte Aufruf (Innovation IV) hatte eine Einreichungsfrist bis 20.02.2026.

  • Passt für: größere KI-Innovationsvorhaben, je nach Schwerpunkt des Aufrufs
  • Quelle: Invest BW / Ministerium für Wirtschaft BW, invest-bw.de, abgerufen 29.10.2026
Kostenfreies Angebot · Netzwerk im Umbau

Mittelstand-Digital Zentren

Kein Förderantrag, sondern kostenfreie Informations- und Praxisangebote. Das bisherige Netzwerk läuft nach Angaben des Ministeriums 2026 aus, ab 2027 soll ein neues Netzwerk mit Schwerpunkt KI, Digitalisierung und IT-Sicherheit starten.

  • Passt für: erste Orientierung zu KI, neutral und kostenfrei
  • Quelle: BMWE, Pressemitteilung vom 23.12.2025 zum Förderaufruf für das neue Netzwerk
EU-Programm bis 2027

Digital Europe und European Digital Innovation Hubs

Das EU-Programm Digital Europe (Finanzrahmen 2021 bis 2027) fördert u. a. KI über Ausschreibungen, meist für Konsortien. Für KMU sind die European Digital Innovation Hubs die Anlaufstelle, mit Angeboten wie „Test before invest“, Schulungen und Finanzierungsberatung.

  • Passt für: Testen von KI-Lösungen vor einer Investition
  • Quelle: Europäische Kommission, Digital Europe Programme (Stand 23.06.2026) und EDIH-Seite (Stand 19.12.2025)
Nicht mehr beantragbar

Ausgelaufene Programme

Ausgelaufen

Digitalisierungsprämie Plus (Baden-Württemberg)

Eingestellt; Anträge waren bis 30.06.2025 möglich. Die Förderung des Landes ist seit 01.07.2025 als Tilgungszuschuss in die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank integriert.

  • Quelle: L-Bank, Seite „Eingestellte Produkte: Digitalisierungsprämie Plus“, abgerufen 29.10.2026
Ausgelaufen

KfW ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391)

Nicht mehr beantragbar. Seit 01.07.2025 ersetzt durch die ERP-Förderkredite Digitalisierung (511, 512) und Innovation (513, 514).

  • Quelle: KfW, Produktseite, abgerufen 29.10.2026
Ausgelaufen

go-digital

Das Programm endete mit Auslaufen der Richtlinie zum 31.12.2024.

  • Quelle: BMWK, Bericht über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand
Ausgelaufen

Digital Jetzt

Die Investitionsförderung für KMU ist Ende 2023 ausgelaufen.

  • Quelle: BMWK, Bericht über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand
Einordnung

So passen die Programme zu Ihrem KI-Projekt

Der Staat unterstützt den Mittelstand bei der Einführung von KI. Das Problem: Die Förderlandschaft ist ein Dschungel aus verschiedenen Bundes- und Landesprogrammen.

Welches Programm passt zur Potenzialanalyse? Welches zur echten KI-Entwicklung? Und woher kommt die Liquidität für das Rollout im Unternehmen? Die Übersicht oben ordnet die Programme nach Projektphase.

Die Förder-Kette für KI-Projekte

  • Orientierung und Strategie: BAFA-Beratungsförderung oder INQA-Coaching.
  • Weiterbildung der Mitarbeitenden: Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit oder ESF-Plus-Fachkurse.
  • Eigene Entwicklung: Innovationsgutscheine BW und Forschungszulage, wenn das Vorhaben Forschungs- und Entwicklungscharakter hat.
  • Umsetzung und Rollout: Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank oder ERP-Förderkredite der KfW.

Kombinieren ist möglich, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Die BAFA-Richtlinie schließt zum Beispiel Beratungen aus, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden. Klären Sie die Kombination vor dem Antrag mit dem jeweiligen Fördergeber.

Zuschuss oder Förderkredit?

Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden (z. B. BAFA, INQA-Coaching, Innovationsgutscheine). Ein Förderkredit ist ein Darlehen, das zurückgezahlt wird. Bei der L-Bank und der KfW kann ein Teil als Tilgungszuschuss oder Förderzuschuss erlassen werden, bei der KfW-Variante mit Haftungsfreistellung übernimmt die Förderbank zudem einen Teil des Ausfallrisikos der Hausbank.

Wichtig vor dem Start

Bei den meisten Programmen muss der Antrag gestellt sein, bevor das Projekt beginnt. Bei der BAFA-Beratungsförderung gilt schon die Unterschrift unter den Beratungsvertrag als Beginn.

Prüfhinweis

Geprüft am 29.10.2026 anhand der Primärquellen. Förderbedingungen ändern sich; verbindlich ist allein die Auskunft des Fördergebers.

Über den Autor

Patrick Sager, ProzessX. Wir zeigen dem Mittelstand, wie KI rechtssicher und souverän eingeführt wird, von der Strategie bis zur On-Premise-Implementierung.

Nächster Schritt

Erst das Projekt, dann das passende Programm

Analyse

KI Quick Check

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Gespräch

Erstgespräch

Wir besprechen Ihr KI-Vorhaben und unterstützen Sie bei der Suche nach passenden Programmen. Den Antrag stellen Sie selbst, über Ihre Hausbank oder mit einer Fördermittelberatung Ihrer Wahl.

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Häufige Fragen

Bevor Sie anfragen

Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Kredit?

Ein Zuschuss ist Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss (z. B. BAFA-Beratungsförderung, INQA-Coaching). Ein Förderkredit ist ein Darlehen, das zurückgezahlt wird. Bei der Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank und den ERP-Förderkrediten der KfW kann ein Teil als Tilgungs- bzw. Förderzuschuss erlassen werden.

Kann ich mehrere Programme kombinieren?

Oft ja, etwa Beratungsförderung für die Strategie, Weiterbildungsförderung für die Schulung und einen Förderkredit für den Rollout. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen, und einzelne Richtlinien enthalten eigene Kumulierungsverbote. Verbindlich ist die Auskunft des Fördergebers.

Gibt es die Digitalisierungsprämie Plus noch?

Nein. Sie wurde zum 30.06.2025 eingestellt. Seit 01.07.2025 fördert das Land über einen Tilgungszuschuss in der Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank.

Was hat sich bei der Forschungszulage ab 2026 geändert?

Für Aufwendungen nach dem 31.12.2025 steigt die Bemessungsgrundlage auf höchstens 12 Mio. Euro pro Jahr. Für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben, gibt es eine Gemeinkostenpauschale von 20 %. Eigenleistungen werden mit 100 Euro je Stunde angesetzt.

Was ist eine Haftungsfreistellung?

Die Förderbank übernimmt einen Teil des Ausfallrisikos. Bei den KfW-Varianten 512 und 514 sind es 50 %. Das erleichtert Ihrer Hausbank die Kreditzusage.

Macht ProzessX die Förderanträge?

Nein. ProzessX konzentriert sich auf die Umsetzung Ihrer KI-Projekte und unterstützt bei der Suche nach passenden Programmen. Den Antrag stellen Sie selbst, über Ihre Hausbank oder mit einer Fördermittelberatung.

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